(1) Vermittlungs- oder Eigenrolle
Soweit über die App Tickets, Reservierungen oder sonstige Leistungen (z. B. Events, Gastronomie, Gutscheine) angeboten werden, wird im jeweiligen Buchungsprozess transparent angezeigt, ob
- ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Nutzer und einem Drittanbieter (z. B. Veranstalter, Gastronom, Dienstleister) zustande kommt (Vermittlung), oder
- der Anbieter selbst Vertragspartner wird (Eigenveranstaltung/Eigenleistung).
Der Bestellvorgang ist so ausgestaltet, dass der Nutzer ausdrücklich bestätigt, eine zahlungspflichtige Bestellung abzugeben.
(2) Vermittlungsfälle
Sofern Meventure lediglich als Vermittler tätig wird, ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter für Durchführung, Absage, Leistungsinhalt, Mängel, Erstattungen und sonstige Ansprüche verantwortlich. Etwaige Rückerstattungen, Stornierungen oder Änderungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
(3) Eigenveranstaltungen des Anbieters
Soweit der Anbieter selbst Vertragspartner wird, gelten die im Buchungsprozess angegebenen Bedingungen. Maßgeblich sind die dort ausgewiesenen Leistungsinhalte, Preise, Laufzeiten und Stornobedingungen.
(4) Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen
Für Verträge über Freizeitveranstaltungen mit festem Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB regelmäßig kein Widerrufsrecht. Hierauf wird im Buchungsprozess gesondert hingewiesen.
(5) Eventabsage, Verlegung, Leistungsänderung
Im Falle einer Absage oder wesentlichen Änderung einer Veranstaltung gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners (Drittanbieter oder Anbieter). Ansprüche auf Rückerstattung bestehen ausschließlich nach Maßgabe der dort festgelegten Regelungen.
(6) Accountlöschung und bestehende Kaufverträge
Die Löschung oder Sperrung eines Nutzerkontos berührt nicht die Wirksamkeit bereits geschlossener Kaufverträge. Bereits erworbene Tickets bleiben, vorbehaltlich der jeweiligen Veranstaltungsbedingungen, gültig. Der Anbieter stellt zur Abwicklung eine alternative Möglichkeit zur Bereitstellung z. B. Ticket per E-Mail.
(7) Weiterverkauf und Übertragbarkeit von Tickets
Sofern nicht ausdrücklich im Buchungsprozess gestattet, ist eine gewerbliche Weiterveräußerung oder missbräuchliche Nutzung von Tickets untersagt. Ob eine private Übertragbarkeit zulässig ist, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
(8) Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung kann, je nach Angebot, über App-Stores, externe Zahlungsdienstleister oder im Einzelfall durch den Anbieter selbst erfolgen. Der jeweils verwendete Zahlungsweg wird im Buchungsprozess angezeigt. Ergänzend gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters bzw. App-Stores. Technische Rückerstattungen richten sich nach dem jeweils verwendeten Zahlungsweg (z. B. App-Store oder Zahlungsdienstleister).
(9) Missbrauch und Sanktionen
Bei schuldhaften Verstößen gegen diese AGB kann der Anbieter, soweit rechtlich zulässig und verhältnismäßig, den Zugriff auf Buchungs- und Ticketfunktionen einschränken oder die Nutzung bereits bereitgestellter Ticket-Darstellungen in der App technisch sperren. Rechte aus dem jeweiligen Ticketvertrag (Drittanbieter oder Anbieter) bleiben hiervon unberührt; weitergehende Maßnahmen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
(10) Online-Marktplatz-Transparenz (§ 312l BGB)
Soweit Meventure Nutzern den Abschluss von Verträgen mit Drittanbietern über die App ermöglicht, handelt Meventure als Betreiber eines Online-Marktplatzes im Sinne von § 312l BGB. Vor Abgabe einer Vertragserklärung werden dem Nutzer die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gemäß Art. 246d EGBGB klar und verständlich bereitgestellt.
(11) Ranking von Angeboten
Die Reihenfolge der Darstellung von Aktivitäten, Events oder Angeboten innerhalb der App erfolgt auf Grundlage verschiedener Hauptparameter. Hierzu zählen insbesondere: Relevanz für den Nutzer (z. B. basierend auf bisherigen Interaktionen wie Likes, Wischen, Favoriten, Standortdaten), Aktualität, Beliebtheit bzw. Interaktionsrate, Nähe zum Standort, vertragliche Vereinbarungen mit Anbietern (z. B. Premium- oder hervorgehobene Platzierungen). Die relative Gewichtung dieser Parameter kann variieren und wird durch algorithmische Prozesse und durch den Anbieter bestimmt.
(12) Unternehmerstatus von Drittanbietern
Drittanbieter (z. B. Veranstalter, Gastronomen, Dienstleister) sind verpflichtet, im Buchungsprozess anzugeben, ob sie als Unternehmer oder als Verbraucher handeln. Sofern ein Drittanbieter nicht als Unternehmer handelt, weist Meventure den Nutzer darauf hin, dass Verbraucherschutzvorschriften möglicherweise keine Anwendung finden.
(13) Rolle von Meventure bei Drittverträgen
Soweit Meventure lediglich als Vermittler tätig wird, entstehen vertragliche Ansprüche ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Drittanbieter. Meventure wird nicht Vertragspartner hinsichtlich der Erfüllung der vermittelten Leistung und übernimmt hierfür, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, keine Haftung.